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DTV: Seit 31. August gelten strengere Antragsregeln

2 min Lesezeit

Seit dem 31. August 2026 verlangen die thailändischen Botschaften für das DTV einen Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes im Antragsland und ein Führungszeugnis. Wer das Visum als Tourist in einem Drittstaat beantragen wollte, muss umplanen. Der realistische Weg führt jetzt über das Heimatland.

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Wer ein Destination Thailand Visa beantragen will, muss seit dem 31. August 2026 mehr vorlegen als bisher. Die thailändischen Auslandsvertretungen haben die Anforderungen für das DTV deutlich verschärft.

Was sich geändert hat

Bisher reichte ein Nachweis, wo man sich zum Zeitpunkt des Antrags aufhält. Jetzt verlangen die Botschaften einen Nachweis des dauerhaften Aufenthalts im Land der Antragstellung. Dazu kommt ein Führungszeugnis, offiziell Certificate of Criminal Record Clearance.

Wie alt das Führungszeugnis sein darf und welche Behörde es ausstellen muss, legt die jeweilige Botschaft fest. Das sollten Sie vor dem Antrag klären.

Wen es trifft

Das DTV gibt es seit 2024. Es gilt fünf Jahre, erlaubt mehrfache Einreisen und richtet sich an digitale Nomaden, Remote Worker, Freelancer und Teilnehmer bestimmter Soft-Power-Aktivitäten. Beliebt war es vor allem, weil der Antrag vergleichsweise einfach war.

Genau das ändert sich jetzt. Wer als Tourist in Kambodscha, Vietnam oder Malaysia schnell ein DTV beantragen wollte, kommt damit nicht mehr ohne Weiteres durch. Der realistische Weg führt über das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben.

Stefan Fabbro, Geschäftsführer der FS Consulting Co., Ltd. in Pattaya, sieht das in der Praxis. „Das DTV war ursprünglich gerade wegen seiner vergleichsweise einfachen Beantragung sehr interessant. Mit den neuen Anforderungen ist die Vorbereitung deutlich wichtiger geworden.“ Wer bisher mit einem Antrag aus einem beliebigen Drittstaat geplant hat, muss umdenken.

Weitere Hintergründe zum Visum liefert der DTV Faktencheck von FS Consulting.

Wichtiger Hinweis

Visabestimmungen können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vorgaben der zuständigen thailändischen Botschaft oder des Konsulats.

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