Thailand wird für Remote Worker immer attraktiver, dank niedriger Lebenshaltungskosten, moderner Infrastruktur und dem neuen Destination Thailand Visa, das bis zu fünf Jahre Gültigkeit hat.
Thailand entwickelt sich weiterhin zu einem attraktiven Standort für Remote-Worker und Fachkräfte aus dem deutschsprachigen Raum. Die Kombination aus niedrigen Lebenshaltungskosten und moderner Infrastruktur sowie neuen Visumoptionen, insbesondere dem Destination Thailand Visa (DTV), macht das Land interessant für digitale Nomaden, Freelancer und kulturinteressierte Langzeitbesucher.
Das Destination Thailand Visa: Langzeitaufenthalt für Remote-Worker
Das DTV, eingeführt 2024, ermöglicht es Remote-Arbeitern, bis zu 180 Tage pro Einreise im Land zu bleiben. Insgesamt ist das Visum fünf Jahre gültig und gestattet mehrfache Einreisen und Verlängerungen (jeweils um weitere 180 Tage). Es handelt sich aber ausdrücklich um ein Aufenthaltstitel für „Workcation“ und Freizeitaktivitäten, nicht um ein formelles Arbeitsvisum.
Mit dem DTV dürfen keine Tätigkeiten für thailändische Unternehmen oder Kunden ausgeübt werden. Die eigene Arbeitsleistung muss sich auf Auftraggeber im Ausland richten. Thailand gewährt mit dem DTV keine klassischen Work Permits, und Freelancing ist nur möglich, solange die Dienstleistung aus dem Ausland erbracht wird. Voraussetzungen sind ein Nachweis über remote ausführbare Arbeit oder ein entsprechendes Portfolio sowie ein Bankkonto mit mindestens 500,000 Baht zum Zeitpunkt des Antrags. Die Mittel müssen ausreichend sein, um den Aufenthalt zu finanzieren, brauchen aber nach Einreise nicht gesperrt zu bleiben.
Steueraspekte für DTV-Inhaber
Wer sich mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhält, gilt als steuerlich ansässig und unterliegt der Einkommensteuerpflicht für sein weltweites Einkommen. Seit 2024 müssen in Thailand ansässige Personen grundsätzlich auch ausländische Einkünfte versteuern, unabhängig davon, ob diese Einkünfte tatsächlich nach Thailand überwiesen werden oder nicht.
Die ursprüngliche Regelung von 2024 besagte, dass alle ausländischen Einkünfte, die nach Thailand überwiesen werden, steuerpflichtig sind, egal aus welchem Jahr sie stammen. Diese Regelung wurde jedoch aufgrund erheblicher Kritik im Juni 2025 bis Ende 2026 ausgesetzt. Das bedeutet aktuell, dass Auslandseinkommen steuerfrei bleibt, wenn es im Jahr seiner Entstehung oder im darauffolgenden Kalenderjahr nach Thailand überwiesen wird. Wird die Überweisung erst später getätigt, unterliegt das Einkommen der regulären Einkommensteuer mit einem Steuersatz von 5 bis 35 Prozent.
Diese temporäre „Verschnaufpause“ für Steuerzahler gilt nur bis Ende 2026, danach könnte die strikte Regelung wieder in Kraft treten. Aufgrund der komplexen und sich noch ändernden Rechtslage empfiehlt es sich, regelmäßig die aktuellen steuerlichen Bestimmungen zu prüfen und professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um unangenehme Überraschungen und Steuerfallen zu vermeiden.
Freelancing: Ortsunabhängiges Arbeiten
Die häufigste Arbeitsform für deutschsprachige Expats bleibt das Freelancing mit ausländischen Klienten und Rechnungsadresse im Herkunftsland. Die Abrechnungen erfolgen meist auf europäische oder internationale Firmen. Das Steuerrecht hierbei ist komplex, denn neben der Steuerpflicht in Thailand müssen die Verpflichtungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz geprüft werden. Eine individuelle steuerliche Beratung wird dringend empfohlen.
Work Permit für lokale Anstellung
Für jede Festanstellung bei Unternehmen in Thailand ist ein Work Permit sowie ein Non-Immigrant B-Visa erforderlich. Der Arbeitgeber muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Registrierung als thailändisches Unternehmen
- Kapital von mindestens 2 Millionen THB pro ausländischem Mitarbeiter (bzw. 1 Million THB bei Ehe mit einem/r Thailänder/in)
- Beschäftigung von mindestens 4 thailändischen Arbeitnehmern pro ausländischem Angestellten
- Nachweis, dass die Tätigkeit nicht unter die Liste der für Ausländer verbotenen Berufe fällt (z.B. Handwerk, Verkauf)
Die Gehälter für Ausländer mit Arbeitserlaubnis liegen häufig bei mindestens 50,000 THB monatlich, können aber je nach Branche und Nationalität abweichen. Internationale Unternehmen und solche mit Fokus auf Deutschsprachigkeit bieten oft attraktivere Konditionen, wenngleich meist unter deutschem Standard.
Kurzfristige Arbeiten von „besonders dringendem Charakter“ dürfen bis zu 15 Tage nach Anmeldung bei der Arbeitsbehörde ausgeübt werden. Dies wird restriktiv gehandhabt und benötigt eine Vorabgenehmigung.
Die rechtliche und steuerliche Situation für Expats kann sich regelmäßig ändern. Deshalb sollten aktuelle Regelungen und individuelle Beratung stets vor der Ausreise in Anspruch genommen werden.
Die Arbeitskultur unterscheidet sich deutlich von europäischen Gewohnheiten. Hierarchien sind wichtiger, direktes Feedback weniger üblich. Diese kulturellen Unterschiede zu verstehen und zu respektieren, ist entscheidend für den beruflichen Erfolg.
Arbeiten in Thailand leicht gemacht
Visa-Beantragung und Behördengänge können kompliziert sein. Wir übernehmen die Formalitäten und sorgen dafür dass Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
